Allgemeine Geschäftsbedingungen der CeMa Möbel GmbH



1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der CeMa Möbel GmbH (nachfolgend "Firma"). Die Firma verkauft Möbel aller Art über einen eigenen Onlineshop.


2. Vertragsabschluss


Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte der Firma über den Kauf von Möbeln akzeptiert.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Möbel über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt kauft.


3. Preise


Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und exklusive allfällig weiterer anwendbaren Steuern.

Die Preise verstehen sich inklusive Verpackungs- und Versandkosten.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma.


4. Bezahlung


Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Kredit- und Debitkarte, PayPal und Twint.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.


5. Pflichten der Firma



5.1. Lieferung / Liefertermine


Die Lieferung erfolgt binnen 15 (fünfzehn) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. Die Möbel können nach Vereinbarung auch im Lager der Firma in Hombrechtikon abgeholt werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.


5.2. Dienstleistungserbringung


Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

Die Kunden können zusätzlich die Dienstleistung Montage der Möbel buchen. Diese erfolgt nach separater Vereinbarung und durch Beizug von Hilfspersonen.


5.3. Hilfspersonen


Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.


6. Pflichten des Kunden


Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.


7. Terminannullation


Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 24 (vierundzwanzig) Stunden vor dem Termin kostenlos.


8. Umtausch und Widerruf


Ein Umtausch von Produkten sowie ein Widerruf von Bestellungen wird grundsätzlich  ausgeschlossen.


9. Gewährleistung


Es gelten, ausgenommen anderslautender Bestimmungen in diesen Bestimmungen, die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Die Firma gewährleistet, dass die Möbel im Zeitpunkt der Auslieferung keine Mängel aufweisen. Gemäss Hersteller werden bei der Produktion der Möbel sämtliche EU-Normen eingehalten und die Voraussetzungen für Sicherheitszertifikate erfüllt. Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens der Firma hinausgeht, ist der Kunde gehalten, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Produkte nicht von der CeMa Möbel GmbH selbst produziert werden. Ansprüche aus Herstellergarantie werden ausschliesslich durch den Hersteller gewährt. Die Prüfung eines Garantieanspruches obliegt alleine dem Hersteller. Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des
Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter. Die Rechnung gilt als Garantieschein.


10. Haftung


Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird nicht ausgeschlossen.


11. Immaterialgüterrechte


Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu, oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.


12. Datenschutz


Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.


13. Änderungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website (www.cemamoebel.ch) durch die Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.


14. Priorität


Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.


15. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.


16. Vertraulichkeit


Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.


17. Höhere Gewalt


Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Pandemie (ausserordentliche Situationen) unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.


18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand


Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.